AGB – DJ Max Fono

Hochzeits und Event DJ, Schiernersdorf 5, 4212 Neumarkt im Mühlkreis Stand: 15.Mai 2023
Version 2.1

1.Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen DJ Max Fono und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Durch die Bestellung der Dienstleistung erklärt sich der Auftraggeber mit den folgenden AGBs einverstanden. 1.2 Abweichende Regelungen werden nur dann verbindlich für DJ Max Fono, wenn sie schriftlich vor Vertragsabschluss vereinbart wurden.

2. Dienstleistung

2.1 Der Auftraggeber stellt DJ Max Fono alle erforderlichen Informationen zur Verfügung, die für die Durchführung der Veranstaltung notwendig sind. Dazu gehören insbesondere das Datum, die Uhrzeit, der Veranstaltungsort, die Art und Dauer der Veranstaltung, die Anzahl der Teilnehmer sowie eventuelle Musikwünsche. 2.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass alle Angaben korrekt, vollständig und aktuell sind, um eine reibungslose Durchführung der bestellten Dienstleistung durch DJ Max Fono zu ermöglichen. 2.3 Falls die vom Kunden bereitgestellten Angaben, insbesondere die Angaben zum Veranstaltungsort, falsch, veraltet oder unklar sind und dadurch der DJ seine Leistung nicht oder nur teilweise erbringen kann, besteht kein Anspruch auf Preisminderung.

3. Buchungen / Bookings: 3.1 Durch Bestätigung der AGBs bei der Buchung auf www.djmaxfono.at gilt dies als verbindliche Zustimmung und ersetzt die vorherige Unterzeichnung eines Vertrages. 3.2 Mit der Buchung auf www.djmaxfono.at kommt ein gültiger Vertragsabschluss zustande.

4. Preise:

4.1 Alle Preise in den Angeboten von DJ Max Fono sind in Euro (€) angegeben und verstehen sich exklusive der Umsatzsteuer gemäß der Kleinunternehmerregelung. 4.2 Für die Pakete „Celebrate the Night“, „Fly by Night“ und „Starnight“ wird jede zusätzliche Stunde des DJs mit 140 € berechnet.

5. Letzte Stunde und Abbauzeit:

Für das Paket „Celebrate the Night“ gilt die letzte Stunde von 00:00 bis 01:00 Uhr als Teil der gebuchten Dienstleistung. Für die Pakete „Fly by Night“ und „Starnight“ erstreckt sich die letzte Stunde von 02:00 bis 03:00 Uhr. In dieser Zeit wird der Abbau der Musikausrüstung durchgeführt.

Als zusätzlichen Service stelle ich auf Wunsch eine kleinere Musikbox kostenlos zur Verfügung, während der Abbauzeit. Bitte geben Sie mir rechtzeitig Bescheid, falls Sie diese Option nutzen möchten. Alternativ können Sie auch die Bluetooth Box bis zum Ende der Veranstaltung selbst nutzen.

Bitte stellen Sie sicher, dass während der Abbauzeit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist, um den Abbau der Musikausrüstung effizient durchführen zu können.

6. Zahlungsmodalität:

6.1 Der Kunde hat die Möglichkeit, die gebuchten Leistungen von DJ Max Fono per Überweisung auf das angegebene Konto oder in bar zu bezahlen. Das Zahlungsziel beträgt 7 Tage.

6.2 Nach Abschluss der Veranstaltung erhält der Kunde innerhalb von 7 Tagen die Rechnung per E-Mail zugesandt.

6.3 DJ Max Fono ist berechtigt, Anzahlungen, Vorschüsse oder Vorauskasse vom Kunden zu verlangen. Kommt der Kunde dieser Zahlungsaufforderung nicht fristgerecht nach, ist DJ Max Fono berechtigt, die Buchung zu stornieren und Stornogebühren zu verlangen.

7. Musikwünsche:

7.1 Musikwünsche werden im Rahmen eines Abstimmungsgesprächs mit dem Hochzeitspaar oder im Falle eines Events mit dem Eventveranstalter besprochen. Dabei werden die gewünschten Musikrichtungen festgelegt und eventuell unerwünschte Musiktitel namentlich vereinbart.

7.2 Die Auswahl der Musik, die im Rahmen der vorher definierten Vereinbarung gespielt wird, liegt im Ermessen des DJs mit dem Ziel, eine positive Energie und Stimmung aufzubauen.

7.3 Musikwünsche werden nach Möglichkeit erfüllt, sofern sie nicht mehr als 30 Musiktitel umfassen und nicht den „no-go“-Listen des Brautpaares oder des Eventveranstalters entsprechen.

8. Musikequipment:

8.1 Sofern das Musikequipment von einem Event-Veranstalter oder Locationbesitzer zur Verfügung gestellt wird, obliegt die Wertigkeit und Soundqualität allein der Verantwortung des Veranstalters. Der Einsatz von eingebauten Lautstärkenunterdrückern oder anderen technischen Hilfsmitteln, die zu leiseren Klängen oder einer schlechteren Soundqualität führen, fällt nicht in den Verantwortungsbereich von DJ Max Fono.

8.2 Während der Zeit, in der DJ Max Fono nicht bei seinem Equipment anwesend sein kann und dieses am Veranstaltungsort verbleibt (z. B. bei mehrtägigen Veranstaltungen, längeren Pausen oder Aufbauarbeiten am Vortag), haftet der Veranstalter für Verlust und Beschädigung des Equipments zum Neuwert bzw. Reparaturpreis. Gleiches gilt, wenn Gäste der Veranstaltung Schäden und/oder Verluste verursachen. DJ Max Fono behält sich das Recht vor, die Fachwerkstatt bzw. das Fachgeschäft selbst zu bestimmen.

8.3 Kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen den Gästen oder dem Publikum im Veranstaltungsraum, ist DJ Max Fono berechtigt, das Programm zu unterbrechen oder zu beenden.

8.4 Bei dem eigenen Equipment von DJ Max Fono sorgt der DJ für ausreichende Lautstärke und guten Klang, sofern die Location nicht abgetrennt wird und die Veranstaltung in verschiedenen Räumen stattfindet. Sollte das Equipment von DJ Max Fono vollständig ausfallen, wird ein Ersatzequipment von DJ Max Fono eingesetzt, das er vorsorglich im Auto mitführt.

Bitte beachten Sie, dass diese Formulierung als Vorschlag dient und gegebenenfalls an Ihre individuellen Bedürfnisse und rechtlichen Anforderungen angepasst werden sollte.

8.5 Der Auftraggeber erkennt an, dass DJ Max Fono ständig an Verbesserungen und Optimierungen seines Equipments arbeitet. Aus diesem Grund behält sich DJ Max Fono das Recht vor, kurzfristige Änderungen am Equipment vorzunehmen, ohne dass diese unmittelbar im Vertrag oder auf der Homepage angezeigt werden. Diese Änderungen dienen dazu, die Qualität der Dienstleistung kontinuierlich zu verbessern und ein optimales Klangerlebnis zu gewährleisten.

8/II Bei Krankheit:

Im Fall wenn DJ Max Fono krank werden sollte sorgt DJ Max Fono (sofern er körperlich in der Lage ist) für gleichwertigen Ersatz zu den gleichen finanziellen Konditionen. Sollte es jedoch am Markt keine Möglichkeit geben wird das Geld zurück erstattet. 

9. Musikrechte und GEMA-Gebühren

9.1 Für private Veranstaltungen wie Hochzeiten ist in der Regel keine GEMA-Gebühr erforderlich, da es sich um eine geschlossene Veranstaltung handelt.

9.2 Bei öffentlichen Veranstaltungen ist der Veranstalter oder der Auftraggeber für die Einhaltung der Musikrechte und die eventuelle GEMA-Anmeldung verantwortlich. DJ Max Fono unterstützt den Veranstalter bei Bedarf bei der Zusammenstellung der erforderlichen Informationen und Playlists für die zuständigen Musikbehörden.

9.3 Die zur Verfügung gestellten Playlists oder Informationen dürfen ausschließlich an die Musikbehörden weitergeleitet werden und dürfen weder an Dritte weitergegeben noch anderweitig veröffentlicht werden.

9.4 Der Veranstalter trägt die Kosten für die erforderlichen Versicherungen sowie die GEMA-Gebühren für die musikalische Aufführung von urheberrechtlich geschützten Werken mit industriellen Tonträgern oder digitalen Kopien (Mp3) während der Veranstaltung.

9.5 Darüber hinaus trägt der Veranstalter die Kosten für den Energieverbrauch durch DJ Max Fono’s Veranstaltungstechnik während der Veranstaltung.

Bitte beachten Sie, dass die genaue Handhabung der Musikrechte und GEMA-Gebühren von den rechtlichen Bestimmungen und Gegebenheiten in Ihrem Land abhängen kann. Es wird empfohlen, sich bei Bedarf mit den zuständigen Behörden oder einem Rechtsberater in Verbindung zu setzen, um die genauen Anforderungen zu klären.

10. Vertragsausschluss:

DJ Max Fono wird von seinen Verpflichtungen gemäß den Vertragsbedingungen ausgeschlossen, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:

a) Ableben von DJ Max Fono: Im Falle des Todes von DJ Max Fono erlischt der Vertrag automatisch und es besteht keine weitere Verpflichtung zur Erbringung der Dienstleistungen.

b) Schließung des Geschäfts durch Behörden: Falls das Geschäft von DJ Max Fono auf behördliche Anordnung hin geschlossen wird, entfällt die Vertragsverpflichtung und DJ Max Fono ist nicht mehr in der Lage, die Dienstleistungen zu erbringen.

c) Diebstahl des DJ-Equipments: Sollte das DJ-Equipment gestohlen werden und DJ Max Fono dadurch nicht in der Lage sein, die vereinbarten Leistungen zu erbringen, entfällt die Vertragsverpflichtung.

11. Rücktritt aus der Buchung bzw. Stornierungsbedingungen:

a) Stornierung länger als 6 Monate vor dem Veranstaltungstermin: In diesem Fall entsteht keine Stornogebühr, und eventuell geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet.

b) Stornierung länger als 3 Monate (aber kürzer als 6 Monate) vor dem Veranstaltungstermin: Es werden 50% des Vorab-Angebots verrechnet.

c) Stornierung innerhalb von 3 Monaten vor dem Veranstaltungstermin: Es werden 90% des Angebots verrechnet.

Nur schriftliche Stornierungen an die E-Mail office@djmaxfono.at werden akzeptiert.

Corona- oder Covid-19-Bedingungen: Bei einer Stornierung der Veranstaltung aufgrund behördlicher Bestimmungen gilt dies als höhere Gewalt, und es werden keine Stornogebühren verrechnet. DJ Max Fono bietet in diesem Fall einen Ersatztermin an. Sollte dieser Ersatztermin nicht mit dem des Kunden passen, kann der Kunde ohne Zusatzkosten vom Vertrag zurücktreten. Falls in diesem Zusammenhang eine Anzahlung vom Kunden an DJ Max Fono geleistet wurde, wird der Betrag von DJ Max Fono zurückerstattet.

12.ANREISEKOSTEN / UNTERKUNFT:

a) Anreise im Umkreis von 35 km ab Schiernersdorf 5, Neumarkt im Mühlkreis: In diesem Fall entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Anreise.

b) Anreise über 35 km: Für jede zusätzliche Kilometer über den Umkreis von 35 km ab Schiernersdorf 5, Neumarkt im Mühlkreis, werden 0,50 Euro pro Kilometer berechnet. Alternativ kann auch ein individuelles Pauschalangebot vereinbart werden.

c) Übernachtungsmöglichkeit bei Fahrzeit von mehr als einer Stunde: Wenn die Fahrzeit zum Veranstaltungsort mehr als eine Stunde beträgt, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen.

Bitte beachten Sie, dass die genauen Details zu den Anreisekosten und der Unterkunft individuell mit DJ Max Fono vereinbart werden können.

13. VERPFLEGUNG:

Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Bereitstellung von alkoholfreien Getränken während der Veranstaltung sowie einer warmen Mahlzeit für DJ Max Fono. Die Kosten für die Erfrischungsgetränke und die Mahlzeit trägt der Auftraggeber.

14. BESCHWERDEN:

Im Falle einer Beschwerde über die Lautstärke seitens Anwohner, Behörden oder des Grundstückseigentümers, ist DJ Max Fono umgehend darüber zu informieren. Nach Rücksprache mit dem Auftraggeber kann der DJ gebeten werden, die Lautstärke der Musikanlage zu verringern oder abzubauen. Es ist jedoch zu beachten, dass DJ Max Fono keine Verantwortung für eventuelle Konsequenzen oder rechtliche Folgen im Zusammenhang mit der Beschwerde übernehmen kann. Die Entscheidung über die Fortsetzung oder den Abbruch der Veranstaltung liegt beim Veranstalter bzw. dem Brautpaar. Sollte die Veranstaltung abgebrochen werden, bleibt die volle Vergütung zu entrichten.

15. Veranstaltungsort:

Der Veranstaltungsort muss ausreichend vor Witterungsbedingungen geschützt sein und über einen Stromzugang verfügen, der für das DJ-Ton- und Lichtequipment eine ausreichende, stabile Stromstärke von 230V gewährleistet. Es ist wichtig, dass an diesen Stromleitungen keine anderen Verbraucher angeschlossen sind. DJ Max Fono übernimmt keine Haftung für mögliche Ausfälle aufgrund unzureichender Stromversorgung am Veranstaltungsort.

Zusätzlich dazu muss der Veranstaltungsort barrierefrei zugänglich sein, um einen reibungslosen Transport und Aufbau des DJ-Equipments zu ermöglichen. Es ist wichtig, dass keine Hindernisse wie Treppen oder andere Barrieren den Zugang zum Veranstaltungsort beeinträchtigen. DJ Max Fono übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen oder Probleme, die aufgrund von fehlender Barrierefreiheit am Veranstaltungsort auftreten. Es liegt in der Verantwortung des Veranstalters sicherzustellen, dass der Veranstaltungsort den erforderlichen Zugangsvoraussetzungen für das Equipment entspricht.

16.

DJ Max Fono verpflichtet sich, rechtzeitig zum vereinbarten Zeitpunkt am Veranstaltungsort zu erscheinen, einschließlich der vereinbarten Aufbauzeit, um einen reibungslosen und pünktlichen Beginn der Veranstaltung zu gewährleisten. Dabei legt DJ Max Fono großen Wert auf ein sauberes, dem Anlass entsprechendes und auch modisches Erscheinungsbild.

Es ist wichtig, DJ Max Fono die Möglichkeit zu geben, sein Equipment unmittelbar nach dem Ende des Auftritts abbauen zu können. DJ Max Fono stellt auf Wunsch eine kleinere Musikbox kostenlos für den Zeitraum des Abbaus zur Verfügung.

Dies ermöglicht einen geordneten und zügigen Abbau des Equipments, sodass der Veranstaltungsort wieder in seinen ursprünglichen Zustand versetzt werden kann. DJ Max Fono steht dabei zur Verfügung, um bei Fragen oder Anliegen des Veranstalters während des Abbauprozesses behilflich zu sein.

17.DJ Max Fono untersagt ausdrücklich die Anfertigung von Ton- und Bildaufnahmen des Musikprogramms zu gewerblichen Zwecken, einschließlich Werbung und ähnlichem, sowohl durch Gäste als auch den Veranstalter. Dies schließt sowohl Audio- als auch Videoaufnahmen ein. Es ist jedoch gestattet, Fotos und Hochzeitsvideos für den privaten Gebrauch anzufertigen.

DJ Max Fono behält sich das Recht vor, Bilder und Videosequenzen zu erstellen, die die Stimmung der Veranstaltung widerspiegeln, und diese zu eigenen Werbezwecken zu veröffentlichen. Diese Aufnahmen dienen der Präsentation und Darstellung der Arbeit von DJ Max Fono und können beispielsweise auf der Website, in sozialen Medien oder anderen Werbematerialien genutzt werden. Es wird jedoch stets darauf geachtet, die Privatsphäre der Gäste und des Veranstalters zu respektieren und sensible Informationen zu schützen.

18. Durch die Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) akzeptiert der Kunde, dass seine persönlichen Daten, einschließlich seines Namens, seiner Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer, zum Zwecke der Vertragserfüllung verarbeitet werden. Diese Daten können an Dritte weitergegeben werden, die mit DJ Max Fono in einem Vertragsverhältnis stehen und wesentlich zur Erfüllung des Vertrages beitragen.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, elektronische Post zu Werbezwecken zu erhalten, bis er dieser Zustimmung widerruft. Der Widerruf kann jederzeit per E-Mail an die in den AGB angegebenen Kontaktdaten erfolgen.

DJ Max Fono verpflichtet sich, die Datenschutzbestimmungen gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und die persönlichen Daten des Kunden vertraulich zu behandeln. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung von DJ Max Fono, die auf der Website verfügbar ist.

  1. Nutzungsrechte vom Fotospiegel / Max Fono’s Magic Mirror

    DJ Max Fono ist Urheber im Sinne des Gesetzes. DJ Max Fono überträgt dem Kunden an den zum Vertragsgegenstand gehörenden Fotos, Lichtbildern, Dateien und sonstigen digitalen Werken die Werknutzungsbewilligung auf unbestimmte Zeit.

     

      1. Sämtliche Fotos, Dateien und Datenträger bleiben Eigentum von DJ Max Fono. DJ Max Fono gestattet sich selbst die Nutzung der Fotos, einschließlich der Verwendung auf der eigenen Homepage von DJ Max Fono, zu Werbe- und Präsentationszwecken.

      2. Der Kunde stimmt zu, dass Fotos, die mit dem Fotospiegel erstellt wurden, zu Werbezwecken von DJ Max Fono genutzt werden dürfen. DJ Max Fono wird jedoch keine Fotos verwenden, von deren Veröffentlichung er annimmt, dass sie sich für die Personen auf den Fotos nachteilig auswirken könnten.Der Vermieter haftet in keiner Form für den Missbrauch der Fotos durch Teilnehmer des Events.


    1. Der Mieter stimmt zu, dass alle Fotos, die mit einer Fotobox geschossen wurden, zu Zwecken der Vermarktung vom Vermieter verwendet werden dürfen, sowohl gedruckt als auch digital. Der Vermieter wird jedoch keine Fotos verwenden, von deren Veröffentlichung er annimmt, dass sie sich für die Personen auf den Fotos nachteilig auswirken könnten.

    2. Der Vermieter haftet in keiner Form für den Missbrauch der Fotos durch Teilnehmer des Events.

    3. Nacktbilder oder Bilder mit Gewaltverherrlichung, Jugendgefährdung oder Diskriminierung jeglicher Art sind strengstens verboten.

    4. Jede Veränderung oder Weiterbearbeitung der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Vermieters. Ebenso ist die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte grundsätzlich nicht gestattet.

    5. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags und erfolgt ohne Gewähr.

    6. Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte sowie Sonderkonditionen müssen schriftlich vereinbart werden.


    Grundlage für den Vertrag

    1. Der Vertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter basiert auf dem jeweiligen Angebot des Vermieters, in dem alle vereinbarten Leistungen und die Vergütung festgelegt werden. Diese Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

    Haftung

    1. Der Vermieter haftet für Schäden, gleich welcher Art, während der Vertragserfüllung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

    Datenschutz

    1. Durch die Zustimmung zu diesen AGB akzeptiert der Kunde, dass seine persönlichen Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung verarbeitet und an Dritte, die mit DJ Max Fono in einem Vertragsverhältnis stehen und zur Vertragserfüllung beitragen, weitergegeben werden dürfen.

    2. Der Vermieter verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur, sofern dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist.


    Preise und Zahlungsbedingungen

    1. Sämtliche Angebote auf der Website sind unverbindlich. Preisänderungen können mit sofortiger Wirkung vorgenommen werden.

    2. Die Preise der Dienstleistungen verstehen sich in EURO (EUR). Aufgrund der Kleinunternehmerregelung wird keine Mehrwertsteuer (MWST) erhoben.

    3. Zusätzliche Kosten und Spesen, wie beispielsweise Reisekosten zu schwer erreichbaren Orten, Übernachtungskosten im Hotel, Fähren, Busfahrten oder Parkhauskosten, die zur Ausführung des Auftrags erforderlich sind, gehen zu Lasten des Mieters.


    Sonstige Bestimmungen

    Der Vermieter ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung frei, sofern keine ausdrücklichen schriftlichen Weisungen des Mieters vorliegen. Reklamationen bezüglich der Gestaltung sind ausgeschlossen.
    1. Diese AGB und der Vertrag unterliegen dem österreichischen Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

    2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

    3. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

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